Familie & Betreuung · Beta

Betreuungsgutscheine im Kanton Luzern

Betreuungsgutscheine unterstützen Familien mit Wohnsitz im Kanton Luzern bei der Betreuung von Kindern im Vorschulalter (3 Monate bis zum obligatorischen Kindergartenjahr) in einer Kita oder einer Tagesfamilie, die einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Grundlage sind das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) und die Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV); seit 1. August 2026 gilt das kantonale System. Ansprechstelle bleibt Ihre Wohngemeinde.

Der Check prüft Wohnsitz, Alter, Betreuungsangebot, Mindestbeschäftigungsgrad (20 % alleinerziehend, 120 % Paar) und die Einkommensgrenze von CHF 120'000 massgebendem Einkommen. Einen Gutscheinbetrag berechnen wir nicht – dafür gibt es den offiziellen Online-Rechner.

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Offizielle Quellen

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