Stipendien & Ausbildungsbeiträge im Kanton Luzern
Ausbildungsbeiträge ergänzen die zumutbare Eigen- und Fremdleistung. Stipendien sind grundsätzlich nicht zurückzuzahlen; in gesetzlich geregelten Fällen kann eine Rückerstattung verlangt werden. Darlehen sind zu verzinsen und zurückzuzahlen. Grundvoraussetzungen sind gemäss Fachstelle: erfüllte obligatorische Schulpflicht, stipendienrechtlicher Wohnsitz im Kanton Luzern, eine beitragsberechtigte und anerkannte Ausbildung sowie finanzielle Bedürftigkeit.
Spätestens drei Monate nach Beginn einreichen. Bei mehrjährigen Erstausbildungen für jedes Ausbildungsjahr erneuern; bei übrigen Ausbildungen/Weiterbildungen keine jährliche Erneuerung. Verspätete Gesuche erhalten für das laufende Ausbildungsjahr keine Beiträge; nach Abschluss der Ausbildung eingereichte Gesuche erhalten keine Beiträge (§ 31 Abs. 2 und 3 Stipendienverordnung). Der Check gibt eine erste Einschätzung – Beträge berechnen wir nicht; dafür gibt es den offiziellen Stipendienrechner.
Check startenOffizielle Quellen
- Fachstelle Stipendien Kanton Luzern
- FAQ Stipendien Kanton Luzern
- Gesuch einreichen (Kanton Luzern)
- Stipendienrechner 2026/27 (Excel, Kanton Luzern)
- Stipendiengesetz (SRL 575)
- Stipendienverordnung (SRL 575a)
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, Fachstelle Stipendien, Obergrundstrasse 51, 6002 Luzern · Telefon 041 228 52 52 (Mo–Di 10.00–11.30, Mi–Fr 13.30–15.00) · info.dbw@lu.ch
AnspruchCH ist eine unabhängige, unverbindliche Orientierung und keine Behörde. Definitiv entscheidet die Fachstelle Stipendien des Kantons Luzern. Ihre Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert.